Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der jungen Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Artikel Eins lautet:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Damit wurde erstmals in der Geschichte versucht, ein ethisches Anliegen – die Gleichwertigkeit aller Menschen – zu einem gemeinsamen Anliegen der Menschheit zu machen.

30 Artikel der Erklärung der Menschenrechte

Präambel
Artikel 1 – 5
Artikel 6 – 10
Artikel 11 – 15
Artikel 16 – 20
Artikel 21 – 25
Artikel 26 – 30
Erweiterte Menschenrechte

Später wurden ähnliches auch für die Rechte der Kinder versucht. Darüber hinaus fordern viele Organisation seit Jahren auch das Recht auf sauberes Wasser, das Recht auf intakte Umwelt oder das Recht auf Nahrung.

Im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung der Erde sollte auch ein Recht auf Entwicklung, oder noch besser, ein „Recht auf Zukunft“ angedacht werden. 

Bis heute ist leider nicht einmal die Einhaltung der klassischen Menschenrechte selbstverständlich.

Erweiterte Menschenrechte

Ein „Menschen“- Recht auf Nahrung, auf Gesundheit und auf Bildung wurde am 19. Dezember 1966 im „Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ im Rahmen der UNO anerkannt.

Bis heute leider ein zahnloses Versprechen.

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Mit Füßen getreten

Mehr zu Menschenrechten, ihrer Missachtung und was dagegen getan werden kann www.amnesty.org (Englisch)